Kurzarbeitergeld soll Jobs retten
Bundestag beschließt Kurzarbeitergeld
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat der Bundestag im Eilverfahren Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. So sollen bei einem vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung ermöglicht und Entlassungen vermieden werden.
An nur einem Tag absolvierte der Bundestag alle drei Lesungen des Gesetzes, das erst vor fünf Tagen vom Koalitionsausschuss beschlossen worden war. Es erleichtert Betrieben, die von der Corona-Krise betroffen sind, den Zugang zu Kurzarbeitergeld. Die Zahl der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, wird von einem Drittel auf zehn Prozent gesenkt. Die Arbeitgeber sollen Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise erstattet bekommen. Auch für Leiharbeiter wird der Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Die Maßnahmen sind zunächst bis 2021 befristet.
Wirtschaft als Ganzes ist betroffen
Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe nennt die schnellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld "einen Schutzschirm für die Arbeitsplätze in unserem Land“. Auch werde damit die Voraussetzung geschaffen, dass die Wirtschaft nach Abflauen der Corona-Krise schnell wieder Tritt fassen könne. Das Instrument des Kurzarbeitergeldes war während der globalen Finanzmarktkrise 2008/09 befristet eingeführt worden und hatte sich seinerzeit bewährt. Nun soll es Deutschland neben Liquiditätshilfen für die Wirtschaft durch die Zeiten der Pandemie bringen, indem Arbeitsplätze erhalten und Betriebe entlastet werden. Hermann Gröhe wies darauf hin, dass unter der Krise nicht nur Unternehmen litten, die von globalen Lieferketten abhängig sind. Angesichts der vielfältigen Einschränkungen im öffentlichen Leben – etwa der Absage von Messen und anderen Veranstaltungen - müsse konstatiert werden: „Die Wirtschaft als Ganzes ist betroffen.“
In dieser Situation, in der sich die Menschen um ihre Gesundheit und die ihrer Angehörigen sorgten, sollten sie sich nicht auch noch Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen, sagte Gröhe. Als richtig bezeichnete der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, dass beim Kurzarbeitergeld kein Unterschied gemacht werde zwischen Festangestellten und Leiharbeiter. „Der ganzen Belegschaft gilt unsere Solidarität.“
Bundesanstalt für Arbeit hat Rücklagen
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, sagte, man werde alle finanziellen Ressourcen einsetzen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu schützen. Dafür sei die Bundesanstalt für Arbeit besser gerüstet als je zuvor, habe sie doch in den Jahren des Aufschwungs Rücklagen in Höhe von 26 Milliarden Euro gebildet. Dies sei auch das Ergebnis einer „vernünftigen Finanzpolitik“ der vergangenen zehn Jahren.
Milliardenschwere Liquiditätshilfen
Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke sagte, das Kurzarbeitergeld solle – neben Steuerstundungen und Überbrückungskrediten – den betroffenen Unternehmen Liquidität sichern. Falls notwendig werde es im Anschluss an die Krise ein „kraftvolles Konjunkturpaket“ geben. Man lasse sich von der Handlungsmaxime leiten: „Wir tun, was notwendig ist.“