Mehr Aufstiegsförderung
Wer sich beruflich fortbildet, wird künftig noch besser unterstützt
Am heutigen Freitag wird der Deutsche Bundestag mit der 2./3. Lesung die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eingebrachte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) voraussichtlich beschließen. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Stephan Albani:
Albert Rupprecht: „Mit dem heutigen Beschluss ist ein Meilenstein zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung erreicht. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, ein Kernanliegen der Union, wird umgesetzt. Die Förderung von beruflicher Fortbildung wird deutlich verbessert und über alle drei Fortbildungsstufen möglich sein. Beispielsweise kann der Geselle Unterstützung bei der Fortbildung zum Kfz-Servicetechniker erhalten, dann zum Meister und nochmal zum Betriebswirt im Handwerk, der im akademischen Bereich dem Master-Abschluss entspricht. Das neue Aufstiegs-BAföG fördert qualifizierte Fachkräfte, hilft den Menschen mit den Veränderungen in der Arbeitswelt mitzukommen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.“
Stephan Albani: „Mit dem Aufstiegs-BAföG nehmen wir eine Menge Geld in die Hand, um Karrieren in der Beruflichen Bildung besser zu fördern. Wir bauen die Förderung aus, erweitern sie nun über alle Fortbildungsstufen und stärken mit 350 Mio. € den beruflichen Aufstieg. Zudem setzen wir ein klares Zeichen in Richtung Unternehmensgründung und Betriebsübernahmen, die wir mit einem vollständigen Darlehenserlass anerkennen. Ich freue mich über die große Zustimmung, die wir im Parlament, bei den Sozialpartnern und Sachverständigen zu diesem Gesetz erhalten haben. Gemeinsam machen wir die Berufliche Bildung fit für die Zukunft."