Steuervorteile bei Tampons und E-Autos
Bundestag beschließt steuerliche Entlastungen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesamtpaket beinhaltet die steuerliche Förderung der Elektromobilität, viele Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deutliche Erhöhungen bei der Wohnungsbauprämie und die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Monatshygieneprodukte.
In dem Gesetzespaket wird auch eine erste Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm umgesetzt: Fahren Arbeitnehmer sog. Null-Emissions-Fahrzeuge als Dienstwagen und liegt der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs nicht über 40.000 Euro, dann müssen die Arbeitnehmer künftig nur 0,25% des Listenpreises im Jahr versteuern.
"In erheblichem Umfang entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger", betont @AntjeTillmann in der Debatte zum #Jahressteuergesetz. U.a. profitieren E-Book-Leser. Ebenso junge Familien durch die Wohnungsbauprämie. Frauen zahlen weniger Steuern auf monatl. Hygieneprodukte. #wirhandelnpic.twitter.com/C1EG94rlUz
— CDU/CSU (@cducsubt) November 7, 2019
Auch eine Forderung, zu der der Petitionsausschuss eine Anhörung durchgeführt hat, wurde bereits umgesetzt: Die Umsatzsteuer, die auf Hygieneprodukte erhoben wird, beträgt zukünftig nur noch 7 Prozent statt wie bisher 19 Prozent.
"Wir wollen mehr Elektroautos auf die Straße bringen", so die klare Ansage von @JoSteiniger in der Debatte zum #Jahressteuergesetz. Als Unionsfraktion setzen wir auf Anreize & Innovationen statt Verbote. pic.twitter.com/NKoRLBt6xA
— CDU/CSU (@cducsubt) 7. November 2019
Um junge Menschen beim Sparen für die eigenen vier Wände besser zu unterstützen, wurde die Wohnungsbauprämie auf 700 Euro beziehungsweise 1.400 Euro angehoben. Gleichzeit wird der Prämiensatz auf 10 Prozent angehoben. Wird die Prämie voll ausgeschöpft, dann bekommen Singles 70 Euro und Zusammenveranlagte 140 Euro pro Jahr. Die Prämie bekommt man nur, wenn man die höheren Einkommensgrenzen von 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro nicht überschreitet.
Es ist ein Gesetz mit vielen Steuererleichterungen, so @Brehm_inNBGNord zum #Jahressteuergesetz: "Die CDU/CSU liefert!". So bleiben bspw. Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei. E-Paper Produkte werden günstiger. Elektromobilität wird gefördert u.v.m. #wirhandelnpic.twitter.com/Xe7HvY5wN2
— CDU/CSU (@cducsubt) 7. November 2019
Auch bei der Besteuerung von E-Books gibt es positive Änderungen für Leserinnen und Leser. Während „klassische“ E-Books bereits ermäßigt besteuert werden, sollen künftig auch E-Books, die in Datenbankform zum Beispiel in Form von Abo-Modellen angeboten werden, begünstigt sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in E-Books eingebettete Videos nur eine untergeordnete Rolle spielen.