Mark Helfrich: "Konkrete Qualifikation der Menschen"
Rede zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fachkräfte sichern Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräfte sichern Wachstum und Beschäftigung, Fachkräfte sichern Wohlstand und Lebensqualität. Der sich einstellende Fachkräftemangel ist die Achillesferse der deutschen Wirtschaft. Wir sind uns deshalb alle einig: Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland eine der großen Herausforderungen von Politik und Wirtschaft. Klar ist, dass wir dabei zuerst das Arbeitskräftepotenzial in Deutschland und in Europa nutzen wollen und nutzen müssen. Klar ist aber auch, dass dies absehbar nicht ausreichen wird, um den Fachkräftebedarf in unserem Land zu sichern. Wir brauchen deshalb Fachkräfte aus Drittstaaten, die geordnet und gesteuert zu uns kommen dürfen.
Für die Union ist dabei wichtig: Bei einem Einwanderungsgesetz für Fachkräfte darf der Schwerpunkt nicht auf mittelfristigen Potenzialen liegen. Er muss vielmehr auf der konkreten Qualifikation der Menschen liegen, die nach Deutschland kommen; denn wir brauchen echte Fachkräfte und nicht potenzielle Fachkräfte und schon gar keine Geringqualifizierten, deren Arbeitsplätze beim nächsten Konjunkturabschwung gefährdet sind. Es wird bei den Arbeitskräften aus Drittstaaten allerdings nicht ganz unproblematisch sein, geeignete Fachkräfte zu finden; denn in vielen außereuropäischen Ländern gibt es keine formale Ausbildung, und das macht dann den Nachweis der Qualifikation schwierig. Gerade Handwerker lernen ihren Beruf dort meist nach dem Prinzip Learning by Doing. Gleichwohl stellen wir beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf die Qualifikation der Bewerber ab. Das ist der rote Faden, der sich durch das gesamte Gesetz zieht. Im Einzelnen regeln wir Folgendes:
Erstens soll es Nicht-EU-Ausländern mit einer Berufsausbildung leichter gemacht werden, hier zu arbeiten. Eine Beschränkung auf Engpassberufe oder eine Vorrangprüfung ist deshalb nicht mehr vorgesehen. Zudem ist die Arbeitsplatzsuche jetzt auch für Fachkräfte geöffnet, nicht mehr nur für Hochschulabsolventen. Sie haben sechs Monate Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden.
Zweitens geben wir die Möglichkeit der Nachqualifizierung in Deutschland, wenn wir die Qualifizierung im Ausland nicht voll anerkennen können. Parallel dazu kann eine Beschäftigung im avisierten Beruf ausgeübt werden. Das soll zum Beispiel im Bereich des Handwerks dazu beitragen, Anerkennungsverfahren zu erleichtern.
Drittens kann man zukünftig nicht nur nach Deutschland kommen, um eine Ausbildung zur Fachkraft zu absolvieren. Nein, wir öffnen sogar den Weg dafür, dass Jugendliche für sechs Monate zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland kommen dürfen. Allerdings – das ist auch richtig so –, wenn es um die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz geht, legen wir die Messlatte etwas höher an. Voraussetzungen sind gute Deutschkenntnisse und entsprechende Berufs- und Schulabschlüsse. Dadurch stellen wir sicher, dass nur tatsächlich geeignete Bewerber zu uns kommen.
Ich möchte noch einen wichtigen Punkt nennen, der für die Wirtschaft von Bedeutung ist. Es geht bei alldem, was wir heute hier verabschieden, auch um praktische Aspekte wie zum Beispiel administrative Abläufe bei der Fachkräfteeinwanderung. Hier müssen wir auch in einigen Bereichen – das ist schon gesagt worden – besser werden, beispielsweise wenn es um raschere Verfahren zur Berufsanerkennung oder um schnellere Visaerteilung in unseren Auslandsvertretungen geht. Auch zentrale Anlaufstellen im In- und Ausland für Wirtschaft und Fachkräfte sind wichtig. Nur dann wird am Ende dieses Gesetz ein Erfolg sein.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren, das wir mit diesem Gesetz neu schaffen, ist ein guter Ansatz. Dieses kann durch den Arbeitgeber bei der Zentralen Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes betrieben werden. Visumstellen, Anerkennungsstellen und Ausländerbehörden müssen entsprechende Anträge dann innerhalb kurzer Fristen bearbeiten.
Sehr verehrte Damen und Herren, Sie sehen, der Gesetzentwurf enthält klare Kriterien, wer unter welchen Voraussetzungen zum Arbeiten nach Deutschland kommen kann. Wir schaffen damit Klarheit und Handlungssicherheit für die Unternehmen und – mindestens genauso wichtig – für künftige Interessierte und Bewerber. Packen wir es gemeinsam an!
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)