Marc Biadacz: "Wer hier in Deutschland lebt, der soll auch arbeiten..."
Rede zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Unsere Aufgabe als Arbeitsmarktpolitiker ist es, für gute Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen und die Menschen in den Blick zu nehmen, die sich schwertun, einen Job zu finden. In dieser Wahlperiode haben wir deshalb schon wichtige Gesetze auf den Weg gebracht: Das Teilhabechancengesetz unterstützt Langzeitarbeitslose, eine Beschäftigung zu finden. Und mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Beschäftigten besser gefördert.
Auch Menschen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland müssen wir bei der Integration in den Arbeitsmarkt unter die Arme greifen. Deshalb beraten wir heute in erster Lesung den Entwurf zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, europäische Mitbürger und Ausländer, die sich länger in Deutschland aufhalten, zu fördern, dass sie möglichst schnell einen Ausbildungsplatz oder einen Job finden. Denn wir sind uns alle einig: Wer hier in Deutschland lebt, der soll auch arbeiten und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Gleiches gilt auch für Gestattete – die sich noch im Asylverfahren befinden – und Geduldete – deren Abschiebung ausgesetzt wurde. Für sie sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen beim Zugang zu Fördermaßnahmen und Sprachkursen vor. Und das ist in meinen Augen genau der richtige Weg: Menschen, die nur vorübergehend bei uns leben, können sich durch eine Beschäftigung und das Erlernen der deutschen Sprache besser in unserer Gesellschaft zurechtfinden. Das Erlernte können sie bei der Rückkehr in ihr Heimatland einbringen. Das ist ein wirklicher Mehrwert.
Konkret umfasst das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz drei Bereiche:
Erstens: die Ausbildungsförderung. Europäische Mitbürger und Ausländer können in Zukunft ausbildungsbegleitende und berufsvorbereitende Maßnahmen leichter in Anspruch nehmen.
Zweitens: die frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Hier schafft der Gesetzentwurf Abhilfe. Es wird die Regelung entfristet, dass Gestattete, die keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, frühzeitig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten.
Drittens: der Spracherwerb. Gestattete sollen laut Gesetzentwurf nach neun Monaten und Geduldete nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland an einem Sprachkurs teilnehmen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos, arbeitssuchend oder beschäftigt gemeldet haben. Denn Ziel des Gesetzes ist es, dass Ausländer schneller einen Job finden, und genau dafür ist die deutsche Sprache wichtig. Hier setzt das Gesetz an der richtigen Stelle an.
Allerdings sehe ich in einem Punkt Nachbesserungsbedarf: Ausländische Frauen, die ihre Kinder betreuen, sind weder arbeitslos, arbeitssuchend noch beschäftigt im klassischen Sinne, und sind deshalb von den Sprachkursen ausgenommen – also genau die Personen, an denen es maßgeblich liegt, wie gut eine ausländische Familie in der deutsche Gesellschaft ankommt. Hier sollten wir nochmal in die Beratung gehen. Dennoch gibt es klare Einschränkungen, wer von den Sprachkursen ausgeschlossen ist: Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, Personen mit Beschäftigungsverbot und Personen mit ungeklärter Identität.
Getreu dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ stellt das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz die richtigen Weichen, um Ausländern, die sich länger in Deutschland aufhalten, den Einstieg in den Job zu erleichtern und zu verhindern, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Ich sage aber auch: Der vorliegende Gesetzentwurf ist nur eine Facette der Migrationspolitik. Mindestens genauso wichtig ist beispielsweise die konsequente Abschiebung straffälliger Asylbewerber. Deshalb beraten wir derzeit ein ganzes Paket von Migrationsgesetzen: neben dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz erstens das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, zweitens das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, drittens das Geordnete-Rückkehr-Gesetz und viertens die 3. Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Dies zeigt, wir handeln konsequent: Wir steuern und ordnen Migration. Wir fördern gleichzeitig die Integration. Damit vereinen wir „Humanität und Härte“ getreu dem Grundsatz „Fördern und Fordern“. Nun freue ich mich auf die parlamentarische Beratung des Gesetzes.