Mehr Sold - bessere Versorgung
Kerstin Vieregge über die Stärkung der Einsatzbereitschaft bei der Bundeswehr
Der Bundeswehr fehlen Soldaten. Ein Gesetz soll nun dafür sorgen, dass der Dienst an der Waffe attraktiver wird. Drei Fragen zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz, das der Bundestag berät, beantwortet die Verteidigungspolitikerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kerstin Vieregge.
Frau Vieregge, das Gesetz sieht einen ganzen Katalog von Maßnahmen vor - von einem besseren Einstiegsgehalt über die Förderung der Weiterbildung bis zu einer besseren Altersvorsorge. Was ist für Sie der Kern?
Vieregge: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr wird - nach dem Versichertenentlastungsgesetz, das den Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung für ältere Zeitsoldaten entscheidend verbessert hat - ein weiteres, wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Auch dieses kommt den Angehörigen der Bundeswehr unmittelbar zu Gute. Dieses Gesetz trägt nun dazu bei, die Ziele der Trendwende Personal und der Agenda Attraktivität zu erreichen. Das bedeutet: Die Bundeswehr soll nach Jahren des Schrumpfens wieder wachsen und der Dienst in der Truppe soll attraktiver werden. Die CDU/CSU-Fraktion kann stolz darauf sein. Immerhin werden dadurch in den nächsten vier Jahren weitere 380 Millionen Euro für unsere Soldatinnen und Soldaten, wie übrigens auch für die zivilen Bediensteten der Bundeswehr, aufgewendet.
Mehr Anerkennung
Angesichts des Fachkräftemangels: Kann die Bundeswehr so besser mit anderen Arbeitgebern konkurrieren?
Vieregge: Dank der Neuerungen des Gesetzes wird die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver. Dies zeigt sich an ganz verschiedenen Maßnahmen: So erhalten freiwillig Wehrdienstleistende spürbar mehr Wehrsold; Unteroffiziere und Stabsunteroffiziere können Berufssoldaten werden.
Die Versorgung für Soldaten in Auslandseinsätzen wird ausgeweitet. Künftig erhalten auch in sogenannten einsatzgleichen Verwendungen eingesetzte Angehörige unserer Streitkräfte den passenden Einsatzverwendungszuschlag. Der Begriff einsatzgleiche Verwendung steht für eine dienstliche Tätigkeit, die zwar einem Einsatz gleicht, rechtlich aber nicht gleichgestellt ist, da keine Mandatierung durch den Bundestag vorliegt. Insofern profitieren nun zum Beispiel unsere Soldatinnen und Soldaten, die Rahmen einer NATO-Mission in Litauen stationiert sind.
Klar ist aber auch: Die Attraktivität des Dienstes bei der Bundeswehr erreicht man nicht nur mit einzelnen Maßnahmen. Die Bundeswehr attraktiver zu machen ist, ein dauerhafte Anforderung an uns Politiker. Vor allem aber müssen Staat und Gesellschaft unseren Soldaten mehr Anerkennung geben.
Hilfsangebote für traumatisierte Soldaten
Oft kommen Soldaten traumatisiert aus einem Einsatz zurück. Was wird für sie und ihre Angehörigen getan?
Vieregge: Bundeswehr-Angehörige mit psychischen oder physischen Schädigungen, die eine Folge des Einsatzes sind, haben schon jetzt wichtige Leistungsansprüche. Die Bundeswehr bietet vielfältige Angebote zur Betreuung und Unterstützung Einsatzgeschädigter: umfassende medizinische und psychologische Betreuung und Entschädigungsleistungen. Natürlich werden die besonderen Umstände der Erkrankung beim Personalmanagement berücksichtigt.
Mit dem Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz wird nun zusätzlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit auch Familienangehörigen und Bezugspersonen Therapiemaßnahmen erstattet werden können. Somit wird eine wichtige Forderung aus den Reihen der Verbände, vor allem aber auch der Therapie-Fachleute der Bundeswehr aufgenommen.