Fordern und Fördern
Mehr Unterstützung von Migranten bei Arbeitsaufnahme und Sprachförderung
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch ein Paket von Gesetzentwürfen für den Bereich der Migration beschlossen. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Die heute im Kabinett beschlossenen Gesetze zu Migrationsfragen haben unterschiedliche Regelungsinhalte. Zum einen wird geregelt, dass derjenige, der kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, unser Land schneller wieder verlässt. Zum anderen können diejenigen Ausländer, die sich – wenn auch nur vorübergehend – weiter in Deutschland aufhalten, besser bei der Arbeitsaufnahme gefördert werden. Zum Arbeiten im Betrieb sind selbstverständlich auch entsprechende Sprachkenntnisse notwendig. Deshalb wird durch das Arbeitsbeschäftigungsförderungsgesetz unter begrenzten Bedingungen die Möglichkeit zu einer berufsbezogenen Sprachförderung eröffnet. Zugewanderte aus sicheren Herkunftsstaaten bleiben ganz ausgenommen.
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird das Prinzip des Forderns und Förderns entschiedener durchgeführt und ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die neuen Bestimmungen entsprechen vor allem auch den Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger an den Gesetzgeber. Sie wollen, dass die staatlich festgestellte Ausreisepflicht auch durchgesetzt wird. Wenn aber Ausländer in Deutschland bleiben, ist es allemal besser, wenn sie arbeiten und in Beschäftigung sind, als wenn sie Sozialleistungen beziehen.“