Wagenknecht würdigt ARD und ZDF herab
Debatte um die Zukunft des Rundfunkbeitrags seriös führen
Die linke „Aufstehen“-Bewegung um Sahra Wagenknecht hat die öffentlich-rechtlichen Sender als „Regierungsrundfunk“ bezeichnet und eine Senkung der Intendantengehälter gefordert. Dazu erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann:
„ARD und ZDF sind kein ‚Regierungsrundfunk‘! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt entsprechende Äußerungen der ‚Aufstehen‘-Bewegung von Frau Wagenknecht als populistisch und demokratiefeindlich. So argumentiert sonst nur die AfD.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Garant der medialen Vielfalt in unserem Land. Insbesondere in Zeiten von Desinformationen und einer immer unübersichtlicheren Nachrichtenlage im Internet bieten sie verlässliche Qualität. Damit üben sie eine unverzichtbare Funktion für die Demokratie aus. Zur Wahrung der öffentlich-rechtlichen Staatsferne hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2014 in seinem ‚ZDF-Urteil‘ die Anzahl der ‚staatsnahen‘ Vertreter in den Aufsichtsgremien begrenzt.
Die Länder sind mit den Senderverantwortlichen seit Langem in sehr ernsthaften Gesprächen über den zukünftigen Rundfunkbeitrag. Der Vorschlag, die Beitragshöhe künftig an die Teuerungsrate zu koppeln, steht im Raum. Populistische Schnellschüsse à la Wagenknecht tragen zur Sache überhaupt nichts bei. Allerdings sind auch entsprechende Erhöhungsforderungen aus der Rundfunklandschaft gegenwärtig keine Hilfe.
Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr gestiegen, 2015 sogar einmal gesenkt worden. Daher lässt sich derzeit seriöser Weise nicht ausschließen, dass die Bundesländer schließlich auch einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen. In dem Fall müssten die öffentlich-rechtlichen Anstalten parallel ihre Einsparbemühungen wieder mit Nachdruck verstärken. Zurecht besteht in der Bevölkerung der Eindruck, dass es in den Sendern noch weitere Einsparmöglichkeiten gibt. Schließlich müsste eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags nach dem alten Verfahren durch alle 16 Länderparlamente gebilligt werden.“