Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege werden verbessert
Neues Gesetz bringt Entlastung für Pflegekräfte
Der Deutsche Bundestag will am morgigen Freitag das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschließen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:
Georg Nüßlein: „Mit dem Sofortprogramm Pflege verbessern wir nachhaltig die Arbeitssituation in der Kranken- und Altenpflege. Herzstück des Gesetzes ist, dass die Pflegekosten im Krankenhaus ab 2020 nicht mehr pauschal finanziert werden. Das heißt, die für die Pflege anfallenden Personalkosten werden aus den Fallpauschalen herausgerechnet. Krankenhäuser müssen also nicht mehr aus wirtschaftlichen Interessen an den Pflegekräften sparen.
Ab dem Jahr 2020 stellen wir zusätzlich 50 Millionen Euro für Krankenhäuser in ländlichen, strukturschwachen Gebieten zur Verfügung. Damit garantieren wir eine ausreichende medizinische Versorgung für die Menschen, die in dünn besiedelten Gebieten leben.
Wir haben auf die Sorgen der Krankenhäuser vor einer finanziellen Überforderung reagiert. So haben wir von einer vollständigen Streichung des Pflegezuschlags abgesehen und belassen den Krankenhäusern 200 Millionen Euro. Zudem verbessern wir die Anrechenbarkeit von pflegeerleichternden Maßnahmen. Darüber hinaus schaffen wir finanzielle Anreize, mehr Pflegepersonal auszubilden.
Ohne Menschlichkeit, Würde und Respekt für den anderen würden allerdings alle Anstrengungen der Politik ins Leere laufen. Denn Pflege bedeutet praktizierte Nächstenliebe. Respekt gilt den Menschen, die sich Tag und Nacht liebevoll für ihre Mitmenschen einsetzen. Dies steht im Einklang mit den christlichen Werten der Union.“
Karin Maag: „In Altenheimen schaffen wir 13.000 zusätzliche Stellen für die medizinische Behandlungspflege – und damit 5.000 mehr als im Koalitionsvertrag angekündigt. Das ist ein erster sehr konkreter Schritt, um die Altenpfleger zu entlasten. Diese Stellen werden wir komplett über die Krankenversicherung finanzieren. Damit stellen wir sicher, dass der Pflegebedürftige selbst und seine Angehörigen, aber auch die Träger der stationären Einrichtung hierfür keine Kosten zu fürchten haben.
Wenn ambulante oder stationäre Altenpflegeeinrichtungen in die Digitalisierung investieren, um dadurch die Arbeit der Pflegekräfte zu entlasten, bekommen sie einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung. Die Krankenkassen müssen ihren Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege erhöhen. Wer Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege anbietet, wird hierfür finanziell unterstützt. Künftig dürfen auch in der ambulanten Krankenpflege keine Tariflöhne mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Auf diese Weise geben wir auch in diesem Bereich einen Anstoß für höhere Löhne.
Wichtig ist es uns, auch den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen weiter zu erleichtern. Deswegen machen wir es für pflegende Angehörige einfacher, eine stationäre Rehabilitation zu erhalten. Besonders pflegebedürftige oder schwer behinderte Menschen dürfen künftig nach ärztlicher Verordnung mit dem Taxi zum Arzt fahren, ohne dass sie sich dafür vorab eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen müssen.
Besonders erfreulich ist, dass wir auch eine Verbesserung im Alltag von Klinikpatienten herbeiführen können. Als Unionsfraktion haben wir uns nämlich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Begleitpersonen auch außerhalb eines Krankenhauses untergebracht werden können. So müssen beispielsweise Eltern oder Ehepartner nicht unbedingt mit den Patienten im Krankenhaus übernachten. Von einer Übernachtung außerhalb können sie zum Beispiel bei einem erhöhten Infektionsrisiko oder im Fall von Bettenmangel in der Abteilung Gebrauch machen.“