Ministerium darf bei Verbraucherschutz für Fluggäste nicht bremsen
Stärkung der Fluggastrechte bei Flugausfällen und Verspätungen muss klar im Vordergrund stehen
Das Bundesjustizministerium hat laut „Handelsblatt“ in einem Schreiben an den Rechtsdienstleister „Flightright“ erklärt, trotz der jüngsten Flugausfälle und Verspätungen derzeit „keinen unmittelbaren Handlungsbedarf“ zu sehen, um die Rechte von Kunden der Fluggesellschaft Ryanair zu stärken. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für den zivilrechtlichen Verbraucherschutz, Sebastian Steineke:
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Schon in den Debatten zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Massenschäden haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode klargestellt, dass die Union auch Handlungsbedarf in Bezug auf die effektive Durchsetzung von Forderungen bei kleineren Streuschäden sieht. Auf unsere Initiative hin hat dieses Anliegen in diesem Jahr Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Das Justizministerium darf hier nicht auf der Bremse stehen. Die Prüfung des Ausschlusses von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB und damit die Umsetzung des Koalitionsvertrags muss nun zügig erfolgen.“
Sebastian Steineke:
„Dieser Sommer hat mit unzähligen Flugausfällen und Verspätungen wieder deutlich gezeigt, dass wir den Verbraucherschutz – insbesondere für die Fluggäste – dringend stärken müssen. Gerade bei ausländischen Fluggesellschaften, die sich immer wieder auf ihr heimisches Recht berufen – wie im Fall Ryanair – ist eine gesetzgeberische Klarstellung, dass Abtretungsverbote für Forderungen in AGB ausgeschlossen sind, ggf. durchaus geboten. Die Stärkung der Fluggastrechte muss hier klar im Vordergrund stehen.“
Hintergrund:
Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage in diesem Jahr geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Instrument zur effektiven und kostengünstigen Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand. Bei der Geltendmachung von Streuschäden, bei denen die Verfahrenskosten für den einzelnen Verbraucher unverhältnismäßig hoch erscheinen, müssen jedoch insbesondere im Hinblick auf die AGB-Festigkeit weitere Verbesserungen erfolgen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Mit Blick auf kleine ‚Streuschäden‘ prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB.“