Koalition einigt sich auf Paket zur besseren Steuerung der Binnenmigration
Transferverfahren und Beschleunigung
Die Koalition hat sich am Donnerstagabend auf ein Paket zur Ordnung und Steuerung der Flüchtlingsbewegungen innerhalb der EU geeinigt. Kerngedanke ist, dass das Recht auf Asyl nicht beinhaltet, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man Asyl erhält.
Mit dem Maßnahmenpaket gegen illegale Migration soll über verschiedene Wege erreicht werden, dass Flüchtlinge künftig wesentlich häufiger und auch schneller in das EU-Land zurückgeführt werden können, in dem sie nach ihrer Ankunft in Europa zunächst registriert wurden oder dort bereits einen Asylantrag gestellt haben. Die Einigung in der Koalition entspricht in wesentlichen Punkten dem Konsens, der zunächst zwischen CDU und CSU erzielt worden war.
Das Recht auf Asyl beinhaltet nicht, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man #Asyl erhält! Durch diese Maßnahmen steuern wir die #Binnenmigration in Europa: https://t.co/7kp0V0m8Pz#Asylpaketpic.twitter.com/UoZEMsrIfn
— CDU/CSU (@cducsubt) July 6, 2018
Zurückweisung an der österreichischen Grenze
So sollen künftig an der deutsch-österreichischen Grenze unter anderem Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsland der EU einen Asylantrag gestellt haben, direkt in das zuständige Land zurückgewiesen werden, sofern Deutschland mit diesem EU-Land eine entsprechende Absprache erzielt hat. Die Zurückweisung soll innerhalb von nur 48 Stunden erfolgen. Die Flüchtlinge können in dieser Zeit auch in Einrichtungen der Bundespolizei untergebracht werden.
Beschleunigte Verfahren
Die Rückführungs-Verfahren von Personen, die an anderen Grenzen oder im Hinterland angetroffen werden und die bereits in einem anderen EU-Land registriert worden sind, sollen künftig beschleunigt betrieben werden. Dazu sollen laut der Einigung der Koalition auch Gesetze angepasst werden. Bei diesen Personen soll kein eigentliches Asylverfahren stattfinden.
Wie angekündigt, die #SPD hat sich erheblich bewegt. Eine gute Einigung ist erfolgt.#Transitzentrenhttps://t.co/HbKJUsIFVk
— Sebastian Steineke (@SteinekeCDU) July 5, 2018
Rückführungen innerhalb der EU
Über Rückführungsabkommen, die aber noch auszuhandeln sind, soll erreicht werden, dass dann die Flüchtlinge nach der Prüfung der Zuständigkeit auch tatsächlich in das Erstaufnahmeland der EU gebracht werden können. Für die Rückführung können die Länder auch die Bundespolizei einschalten.
Hier der Koalitionsbeschluss im Wortlaut