Union tritt weiter für Beibehaltung von § 219a StGB ein
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch soll unverändert bestehen bleiben
In der aktuellen Diskussion über § 219a Strafgesetzbuch (StGB) spricht sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter dafür aus, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche unverändert beizubehalten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Yvonne Magwas:
„Die Union hält daran fest: Das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB soll unverändert bestehen bleiben. Das Verbot ist ein wichtiger Teil des gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Not ungewollt schwangerer Frauen. Das bestehende Werbeverbot gehört damit untrennbar zur Beratungslösung des § 218a StGB.
Uns ist wichtig, dass jede schwangere Frau Zugang zu einer guten und ergebnisoffenen Beratung hat. Nur dieses vertrauensvolle Gespräch wird der psychischen Belastung gerecht, die ein Schwangerschaftskonflikt für Frauen bedeutet. Im geschützten Raum kann die schwangere Frau ihre Fragen klären, sich fundiert beraten lassen und dann eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Selbstverständlicher Bestandteil der Beratung ist es auch, Informationen darüber zu übermitteln, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen würden. Die Möglichkeit eines sicheren Abbruches für Frauen bleibt unangetastet, wenn sie sich aus individuellen schwerwiegenden Gründen nicht anders als für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann.
Diese Hilfe wird Frauen und der Schwere des Konfliktes gerecht – Werbung für ein Geschäft zur Tötung ungeborenen Lebens dagegen nicht.“